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| Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 04.05.2016 | ||
| Sehr geehrter Herr Chowanetz,
zuerst möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie die Antwortschreiben der Stadt Starnberg auf Ihre beiden letzten Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2000 und 2007 als - wie Zu Ihrer neuerlichen Dienstaufsichtsbeschwerde von 04.05.2016 dürfen wir wie folgt Stellung nehmen: Herr K Aufgrund Ihrer seit mehreren Jahren immer wieder vorgebrachten Beschwerden, werden berechtigte Anregungen aufgegriffen und Fehler berichtigt (so z. B. beim Winterdienst und den Nebenkostenabrechnungen). Wir würden uns wünschen, dass Sie Fehler, die Jedem bei der Arbeit passieren können, als solche akzeptieren könnten und die Mitarbeiter des Hauses als verantwortungsvolle Personen wahrnehmen. |
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| Ihre letzte Klage gegen die Stadt Starnberg (Forderung nach detaillierter Aufstellung aller Belege der Nebenkostenabrechnung, Vorlage aller Versicherungspolicen usw.) wurde mit Urteil des Amtsgerichtes Starnberg vom 19.09.2016 abgewiesen. | ||
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