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Starnberg, den 04.05.2016
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| 3. Dienstaufsichtsbeschwerde | |||||||||||||||||||
| Sehr geehrte Frau John, dies ist die 3. Dienstaufsichtsbeschwerde in gleicher Angelegenheit. Auf die 1. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.04.2000 und die 2. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 17.06.2007 und dem sich jeweils daraus ergebenden Schriftverkehr wird vollumfänglich Bezug genommen. Mit dieser Beschwerde wende ich mich an Sie als erste Bürgermeisterin und hiermit Dienstaufsichtsführende über die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadt. Es geht u.a. um die nachlässige Pflege des städtischen Anwesens Schulstraße 13 mit 15, sowie Hirschanger 7, 9 und 9a, die mangelnde Kontrolle der hierfür zuständigen Dienstleistern, sowie um offensichtliches Fehlen von Sanktionen bei sich wiederholenden Vertragsbrüchen. Da die Stadt Starnberg von uns Mietern monatlich die entsprechenden Auslagen per Nebenkostenumlage zusätzlich zur eigentlichen Mietzahlung erhält, haben wir ein berechtigtes Interesse, für diese Zahlungen eine wertgleiche Gegenleistung zu erhalten. Diese wertgleiche Gegenleistung wird uns Mietern seit Jahren u.a. für die Hausmeisterkosten verweigert, wie zahlreiche sich über Jahre hinziehende mündliche und schriftliche Beschwerden belegen. Die fortgesetzte Duldung dieses Missverhältnisses durch Teile der Verwaltung fügt uns Mietern Vermögensschäden zu. Nachdem meine seit Jahren immer wieder gleichen Bemühungen um Fairness keine Änderungen herbeiführten, wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen, als die hiesigen Zustände in einer bis ins Jahr 2012 zurückreichenden umfangreichen Dokumentation festzuhalten, die ich Ihnen - der gebotenen Kürze halber - hier auszugsweise zugänglich machen werde. Die Bilder sind in diesem Schriftsatz so angelegt, dass sie bis zu einer Vergrößerung von 300 % nicht pixeln. Sehen Sie sich bitte die Bilder auch vergrößert an, um einen realistischen Eindruck von den Zuständen, die hier jahrein jahraus herrschen, zu erlangen. Meine Zahlungen für den Hausmeister leiste ich seit dem 18.12.2012 ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung. |
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| Dies tat ich gegenüber der Stadt schriftlich kund. Den Eingang dieses Schreibens bestätigte mir Herr Frank K |
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| Im Übrigen gibt es noch einige kleinere Grünstreifen im und um das Anwesen mit einigen Sträuchern und einer „Hecke“ an der Schulstraße, die sich um das Eck zum Hirschanger hinzieht. Im Hof ist eine große Fläche geteert und bietet 10 PKW-Miet-Stellplätze, die offenbar alle vermietet sind. | |||||||||||||||||||
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| Nachlässige Pflege der Bausubstanz | |||||||||||||||||||
| In einem bemerkenswerten Gegensatz zu diesen beachtlichen Investitionen fällt die äußerst nachlässige Pflege dieses Anwesens auf. Diese Nachlässigkeit zieht sich seit meinem Einzug im Jahr 1995 unverändert durch alle Bereiche. Lassen Sie mich mit der Pflege der Bausubstanz beginnen. An verschiedenen Stellen des Anwesens sind Beschädigungen festzustellen, um die sich seit Jahren keiner kümmert - gerade so, als ob es hier nichts zu gewinnen gäbe, keine Zuständigkeiten, keinerlei Kontrolle keinerlei Interesse an einer Werterhaltung vorhanden sei. | |||||||||||||||||||
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| Beim Hauseingang Hirschanger 7 hat das Mauerwerk innen an der Haustüre sichtbar unter der unvermeidlichen Nässe in diesem Bereich gelitten. (siehe Abbildung 6a und 6b). | |||||||||||||||||||
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| Die Mauer an der Kellertreppe Hirschanger 7 bröckelt unbeachtet vor sich hin. (siehe Abbildungen 7 unten). | |||||||||||||||||||
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| Zerstörte Grasflächen durch hindurchfahrende Autos (siehe Abbildung 8a und 8b unten). Das Gras wäre mit ein paar ausgelegten großen Steinen leicht zu schützen. In anderen Bereichen der Stadt hat sich solch eine Maßnahme bewährt und wird deshalb angewendet. Warum hier nicht? | |||||||||||||||||||
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| Die hier gezeigten Fälle finden keine Beachtung (die Beispiele ließen sich fortführen). Dabei wäre mit bescheidensten finanziellen Mitteln hier Abhilfe zu schaffen. Dieses sich Nichtkümmern, diese "Null-Bock-Einstellung" gegenüber der erhaltenswerten Bausubstanz sind mir unverständlich und zeugt nicht nur von langanhaltender mangelnder Kontrolle der hierfür zuständigen Sachbearbeiter sondern von einer nichtfunktionierenden Verwaltungsstruktur der Stadt Starnberg. |
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| Mangelnde Aufsicht der Verwaltung gegenüber Dienstleistern Die oben dargelegten Missstände ziehen sich, wie sollte es anders sein, auch in den Bereich der von der Stadt beauftragte Dienstleister. So ließ beispielsweise ein neuer Kaminkehrergeselle den Ruß, der beim Kaminkehren aus den dabei geöffneten Service-Klappen fiel, unbekümmert auf dem Boden liegen. Dies geschah nicht nur im Speicher des Hauses Hirschanger 7, |
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| Das Verhalten des Hausmeisters gleicht dem des Kaminkehrers. Von mir eines Tages auf die verwahrloste Kellertreppe und des unteren Treppenabsatzes unseres Hauses angesprochen, erwiderte er mir in höflichem Ton, dass ich ihm nichts zu sagen hätte. Er bekäme sein Geld von der Stadt. Er könne mich und mein Anliegen gut verstehen. Andererseits solle ich versuchen mich in seine Situation zu versetzen - er müsse betriebswirtschaftlich denken (sic!). Er verließ kurz darauf das Anwesen, ohne sich um meine Bitte bzw. die Kellertreppe zu scheren (siehe Abbildungen 10a und 10b unten) und verletzte wieder einmal seine Pflichten gemäß Pflichtenheft (siehe Anlage 3) Ziffer 1, Satz 5: "Persönliche Kontaktpflege zu den Hausbewohnern, Annahme u. wenn möglich, Erledigung von Reklamationen, sowie diese das Gemeinschaftseigentum betreffen". Übrigens wurde diese Kellertreppe und der untere Treppenabsatz über 1 Jahr nicht ein einziges Mal vom Hausmeister gekehrt! Im Bestreitungsfall lege ich entsprechendes weiteres Fotomaterial vor. |
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| Diese mangelnde Aufsicht der Verwaltung gegenüber Dienstleistern, die ich hier an den zwei Beispielen darstellte, zieht sich über viele viele Jahre und die Handwerker scheinen verinnerlicht zu haben, dass sie sich folgenlos diese Freiheiten herausnehmen können. Es gibt offensichtlich in der Verwaltung noch immer keine Vorschrift, wann und in welcher Art | |||||||||||||||||||
| Seite 6 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Dienstleister zu kontrollieren sind. Bereits mehrmals regte ich ein einfaches System an, dass sich in jeder Toillette eines gutgeführten Unternehmens findet: In einer für jeden einsehbaren Liste trägt die Reinigungskraft die Zeit ein, wann sie Ihrer (definierten) Pflicht nachkam. Nur die Verbindung der Liste mit ausreichend häufigen Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen führen vermehrt zum gewünschten Erfolg. Alleine das Vorhandensein solch eines Systems wirkt Wunder auf das Pflichtbewustsein. Selbstverständlich muss der Kontrolleur integer sein. Auf meine ersten beiden Dienstaufsichtsbeschwerden, die in einem sachlichen Ton Missstände darlegten, reagierte man auch bei den vorgesetzten Stellen der Verwaltung in einem seltsam herablassenden Ton und gar in tatsachenfremden Erwiderungen - denen ich selbstverständlich widersprach. Die Vorlage eines Pflichtenheftes des Hausmeisters wurde mir sinngemäß mit dem Hinweis verwehrt, dieses ginge mich nichts an (!). Darüber hinaus wurde ich unverholen verhöhnt. In einer Stellungnahme schrieb der ehemalige Stadtkämmerer Heinz Z Mit solch einer Einstellung, die aus diesen Zeilen sichtbar wird, haben wir Mieter immer wieder zu tun. Wie mir zahlreiche Mieter dieses Anwesens seit Jahren immer wieder berichten, ist eine allzeit beliebte und gängige Abwehr von Klagen über Missstände: "Seltsam dass sich außer Ihnen sonst niemand beschwert". Im Bestreitungsfall nenne ich gerne Zeugen. Sie können sich in Starnberg bei Mietern von städtischen Wohnungen - auch außerhalb dieses Anwesens, ja im Rathaus selbst - umhören, die auf eine Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamts angewiesen sind: Die Nennung des Namens Frank K Dass dieses Anwesen seit langer Zeit unter nachlässigen Pflege leidet, zeigt auch folgende Begebenheit: Bei einer Wahlveranstaltung der BMS Bündnis Mitte Starnberg im Frühjahr 2015 im Bayerischen Hof Starnberg ging bei der Nennung "städtisches Anwesen Schulstraße/Hirschanger" ein Raunen durch den Saal (oh Gott, ja das kennen wir schon usw.) Der nebenan liegende Kindergarten und das damit zusammenhängende Bringen und Holen der Kinder durch die Eltern hat zur Folge, dass das Anwesen trotz versteckter Lage von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Unsere Adresse ist unter Starnbergern anscheinend bereits zu einem Synonym für Verwahrlosung verkommen. Ich leide unter dieser Stigmatisierung. Ohne Frage ist die Sozialisierung einiger weniger Mieter dieses Anwesens etwas verkümmert und Gemeinschaftsbereiche der Anlage werden von ihnen nicht als ein Teil des Wohnbereichs erachtet, für die jeder einen Teil Verantwortung zu übernehmen hat. So werden etwa unbenötigte Gegenstände aller Art einfach irgendwo abgestellt. Ist so ein Müllplatz erst einmal "eröffnet", zieht er immer wie ein Magnet zusätzlich Müll an. Nur eine sofortige Beseitigung und eine erzieherische Einwirkung auf den Verursacher bringen hier nachhaltige Besserung. Die Verwaltung und der Hausmeister ignorieren diesen Zusammenhang und beachten herumliegenden Sperrmüll monatelang nicht, wie ich bereits in meiner ersten und zweiten Dienstaufsichtsbeschwerde darlegte und Ihnen weiter unten abermals zeigen werde. |
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| Seite 7 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Das Unternehmen "Haus + Gartenservice M. J Seit dem Jahr 2007 ist das Unternehmen "Haus + Gartenservice M. J Bevor ich Ihnen hier Beweise für diese sicherlich schwerwiegende Behauptung von überhöhten Zahlungen über den Zeitraum von einem Jahr, vom Dezember 2014 bis Dezember 2015 (falls gewünscht auch das komplette Jahr 2013 und 2014) vorlege, komme ich auf die vom Hausmeister regelmäßig durchgeführten Arbeiten zu sprechen, deren Umfang, gemessen an der Vergütung, gering ist! Der Hausmeister macht hier regelmäßig über Wochen praktisch nur folgendes: Er bringt die 2 Container mit Papier und 2 Container mit Restmüll 14-tägig die etwa 30 m zu der vorgegebenen Sammellstelle am Hirschanger. Obwohl er bei diesen Anlässen die Zustände im Anwesen bemerken müsste, ignoriert er herumliegenden Sperrmüll, Laub, Schnee und so weiter und so fort, als ob ihm dies alles nichts anginge. Seine Verpflichtung aus dem Pflichtenheft unter Ziffer 1, Satz 1: "Kontrollgänge durch die Wohnanlage (außer Samstag, Sonntag und Feiertags) und für einen einwandfreien Gesamtzustand sorgen" scheint er nicht zu kennen. Neben der 14-tägigen Bereitstellung der Mülltonnen an der vorgegebenen Sammelstelle wurde 2015 sechsmal teilweise die etwa 400 qm Grasfläche gemäht. Mit dieser Arbeit waren zwei Mann jeweils ziehmlich genau ab dem Kommen und bis zum Gehen 35 Minuten beschäftigt. Die dieser kurzen Zeit entsprechende Hastigkeit lässt sich am Resultat sehen (siehe Abbildungen 11a und 11b unten). |
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| Zweimal "schnitt" er 2015 mit einer Hilfskraft die Hecke und die Büsche. Hierfür benötigten die beiden jeweils eine dreiviertel Stunde. Der eine schneidet mit einer Kettensäge (!), der andere lädt das Schnittgut auf einen mitgebrachten Anhänger. Der Abtransport des Schnittguts wird extra verrechnet. Äste werden nicht geschnitten, sondern abgefetzt. | |||||||||||||||||||
| Seite 8 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Auskunft des Hausmeisters hierzu mir gegeüber: Er führe vertragsgemäß keinen Verjüngungsschnitt durch. Anflug von Ahorn, Eschen oder anderen Pflanzen bleiben unberücksichtigt. Dementsprechend sieht die Hecke aus. Laut Pflichtenheft Ziffer 3, Satz 2 heißt es: "Unkraut jäten aus gemeinschaftlichen Beeten/ Hecken ohne Abdeckung mit Rindenmulch. Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundensatz. Nur nach Auftrag" (rote Kennzeichnung durch mich) Frage: Wurde im vergangenen Jahr und den Jahren davor von der Verwaltung ein Auftrag oder mehrere Aufträge für Unkraut jäten aus gemeinschaftlichen Beeten erteilt und separat abgerechnet? In den Häusern und an den Häusern kümmert sich der Hausmeister praktisch um nichts. Die Reinigung der Treppenhäuser incl. dem Putzen der Fenster und der Gemeinschaftsräume wie Fahrradkeller, Waschküche und Speicher, werden seit je her von uns Mietern in Eigenregie erledigt. Fällt im Treppenhaus eine Glühbirne aus, dauert es - nach meiner Weigerung diesen "Job" weiterhin wahrzunehmen - nicht Tage sondern Wochen, bis sich einer erbarmt und die Glühbirne auswechselt. Für den Zustand der Häuser außen scheint niemand zuständig. Am neu renoviertem Hirschanger 7 vermehren sich beispielsweise seit langem außen Spinnweben ungehindert und beeinträchtigen das Bild. Nachdem 2014 über Monate unverändert gleicher Sperrmüll auf dem gesamten Anwesen herumlag, rief ich Ende des Jahres im Wohnungsamt an und fragte, was denn noch geschehen müsse, bis gegen diese Zustände eingeschritten würde. Am 16.12.2014 kam ein freundlicher verständnisvoller Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes namens Thomas S |
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| Seite 9 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Winterdienst Im Pflichtenheft sind unter Ziffer 5 u.a. folgende Winterdienst-Leistungen mit dem Hausmeister vereinbart: "Schneeräumen und Streuen dort, wo im Winter eine gefahrloser Zugang (Zufahrt) gewährleistet sein muss. Bei Bedarf werden die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder Auftausalz behandelt". Auch auf diesem Gebiet wurde vom Hausmeister in seiner gewohnten Weise weitergemacht. |
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| In der Zeit vom 28.12.2014 bis zum 31.12.2014 hatte es teilweise heftig geschneit. An diesen vier Tagen wurde täglich jeweils nur einmal geräumt und zwar einmal vor 8 Uhr, einmal kurz nach Mittag und an zwei Tagen nach 15:30 Uhr. (!) Der Hausmeister investierte dabei etwa 15 Minuten pro Tag. Dabei wurde weder der Weg zu den Schuppen (dort werden Brennvorräte der Bewohner von Hirschanger 9a gelagert und sie müssen dorthin) noch unsere Kellertreppe ein einziges Mal geräumt. Auch unsere Einfahrten und die öffentlichen Gehwege sahen dementsprechend aus. Ein älterer Herr aus der Nachbarschaft war aufgrund der miserablen Gehwegverhältnisse am Hirschanger gestürzt (Name kann, falls gewünscht, nachgereicht werden). |
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| Am 02.01.2015 war der im gesamten Anwesen nicht geräumte Schneematsch zu Eis erstarrt. Nicht nur bei den Treppen drohte Gefahr. Die Wege und Teerflächen waren in weiten Teilen spiegelglatt, da all die Tage weder gestreut noch gesalzen wurde. | |||||||||||||||||||
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| Seit vielen vielen Jahren erdulden wir nun diese Art des Winterdienstes. Sollte dies in Abrede gestellt werden, kann ich weiterer Belege - auch der letzten Jahre - für das liederliche Schneeräumen dieses Hausmeisters vorlegen. | |||||||||||||||||||
| Seite 12 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Betreuung der Grün- und Gartenanlagen Im Pflichtenheft heißt es unter Ziffer 3, Satz 6: "Papier und Unkraut von der gesamten Außenanlage entfernen und auf gepflegten Gesamteindruck achten." Das Gras im Anwesen war nach der Löwenzahnblüte Mitte Mai 2015 noch nicht gemäht und dementsprechend lang. Da Mieter die hochstehende Wiese nicht odentlich nutzen konnten, hatten sie sich einen Mäher angeschafft und die westliche Hälfte der großen Wiese selber gemäht. Diese Selbsthilfe geschah nicht nur letztes Jahr und das Jahr davor mehrmals, sondern auch dieses Jahr - also 2016 - bereits wieder. Am 18.05.2015 mähte der Hausmeister das erste Mal einen Großteil der Grasflächen des Anwesens. Die lustlose hastige Arbeitsweise, die nach 35 Minuten "erledigt" war, zeigte ich Ihnen bereits in den Abbildungen 11a und 11b auf Seite 7. |
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| Zum Thema Unkrautjäten sehen Sie die beiden untenstehende Beispiele. Unzweifelhaft wächst Unkraut an beiden Stellen bereits längere Zeit. Im Bild 35 ist eine vor 3 Jahren angeflogene Esche im nördlichen Kellerschacht Schulstraße 15 immer noch zu sehen, obwohl der Hausmeister hier an diesem Tag das Gras mähte und praktisch mit der Nase darauf stieß. Auch hier tritt die Arbeitseinstellung dieses Hausmeisters einmal mehr zutage. | |||||||||||||||||||
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| Seite 13 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Allgemeines Ein Schild, das auf die Parkberechtigung für vermietete Stellplätze hinweist, war von einer auf einer Stange montierten verrotteten Holztafel (siehe Abbildung 36, roter Pfeil aufwärts) im Frühjahr bei einem Sturm abgefallen. Hier lag dieses Schild am Ende des Jahres (nach 7 Monaten!) immer noch. |
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| Einige Monate nach der auf Seite 8 beschriebene Intervention des Liegenschaftsamtes vom Dezember 2014 sah es wieder aus wie immer, was untenstehende Bildfolgen zeigen: | |||||||||||||||||||
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| Seite 14 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| An anderen Stellen des Anwesens Gleiches: | |||||||||||||||||||
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| An anderen Stellen des Anwesens Gleiches: | |||||||||||||||||||
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| Seite 15 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Wie ein Magnet zieht Sperrmüll Sperrmül an: | |||||||||||||||||||
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| Kehrdienst Im Pflichtenheft heißt es unter Ziffer 4, Satz 1: "Gemeinschaftliche Gehwege, Hofflächen, Hauszugänge, Zufahrten (...) sauber halten." Nur zwei Beispiele zeigen auch hier die Pflichtvergessenheit. Zahlreiche zusätzliche Beispiele liegen vor. |
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| Seite 16 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Laubbeseitigung Im Pflichtenheft heißt es unter Ziffer 3, Satz 5: "(...) Anfallendes Laub zusammenrechen und beseitigen." Die Blätter der Bäume fallen Ende Oktober innerhalb von knapp zwei Wochen zu Boden. Sobald dies geschehen ist, wird auf allen umliegenden Grundstücken das Laub beseitigt. Auch der Straßendienst der Stadt kommt dann mit einem großen Sauger und reinigt die Straßen vom Laub (am 05.11.2015 hier am Hirschanger und der Schulstraße). Nicht so bei unserem Anwesen. Hier bleibt das Laub wochenlang liegen und ein Teil des Laubes wird vom Wind - sehr zum Leidwesen der Nachbarn - in der Umgebung verteilt. Zahlreiche sich wiederholende Klagen der Nachbarn werden auch in diesem Fall einfach ignoriert. |
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| Seite 17 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Abfall Unser Anwesen hält zwei Container mit je 1100 Liter für Papierabfälle und zwei Container mit je 1100 Liter für Restmüll bereit. Eine Biomülltonne wurde hier zu keiner Zeit aufgestellt, obwohl angeblich zwei 120 Liter-Biomülltonnen bei Awista für uns gelistet sind. Originalton Frank K Beide Papier-Container sind nach zwei Wochen so gut wie artenrein vollständig gefüllt. Die beiden Restmüll-Container sind in gleicher Zeit etwa zu 1/5 mit Restmüll, 3/5 mit Leichtverpackungsabfällen (grüner Punkt - siehe die beiden untenstehenden Abbildungen) und zu 1/5 mit Bio-Abfällen befüllt. |
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| Einige Bewohner verweigern sich konsequent einer Abfalltrennung. Die Bewohner, die die Grüne-Punkt-Fraktion aussortieren sind die Dummen, da sie die Entsorgung der Grüne-Punkt-Fraktion für die Nichtsortierer in der Restmülltonne auch noch mitbezahlen dürfen. Eine Einflussnahme durch den Hausmeister mit der Zielsetzung, hier eine Verbesserung herbeizuführen, konnte ich all die Jahre nicht ein einziges Mal feststellen. Er lässt die mangelhafte Mülltrennung einfach laufen. Die Verwaltung reagierte auf diesen langanhaltenden Missstand bisher alle paar Jahre mit einem Brief, in denen jeweils lapidar der Missstand beschrieben und die Anschaffung zusätzlicher Behälter ankündigt wurde (hierzu weiter unten mehr). Die Firma Awista, deren Personal beim Abholen die mangelnde Trennung jedesmal bemerken müsste, hat noch nie einen solch regelmäßig falsch befüllten Restmüll-Container stehen lassen oder von anderen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, die ihr für solche Fälle zur Verfügung gestellt wurden. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die kreiseigene Abfallwirtschaftssatzung laufen in diesem Bereich ins Leere. Vor einiger Zeit rief ich bei der Firma Awista an und erfuhr hierbei, dass dieser Verpackungsmüll in den Restmülltonnen nicht ungern gesehen würde, da er gut brenne. (!) So funktioniert also dieses System in der täglichen Praxis. Wir, die geschädigten Sortierer dieses in kommunaler Hand befindlichen Anwesens, fallen bei solch einem System hinten runter. Vor ein paar Jahren schlug ich der Verwaltung konstruktive Maßnahmen vor, die hier rasch und nachhaltig eine Verbesserung herbeiführen könnten. Diese Vorschläge wurden abgelehnt. Eigene Maßnahmen, sieht man von den oben erwähnten Briefen ab, wurden nicht ergriffen. |
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| Seite 18 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Befähigung der Verwaltung Inwieweit ist dieser Teil der Verwaltung überhaupt in der Lage, ihrer Pflichten nachzukommen? Fehlt hier nicht nur der Wille, sondern auch die nötige Befähigung? Diese Frage nach einer Befähigung stellt sich, wenn Teile der Verwaltung eines Anwesens, wie hier geschehen, uns Mietern sechs Jahre lang einen nichtvorhandenen 1100-Liter-Restmüll-Container in Rechnung stellt (Schadenssumme über 18000 €) und im Anschluss an die Aufdeckung dieser Übervorteilung Vernebelungsversuche inszeniert. Im Einzelnen: Im März 2000 kündigte der Sachbearbeiter im Wohnungsamt Herr Frank K Eine Kontrolle der Nebenkostenabrechnung der Stadt Starnberg für das Jahr 2005 brachte diese Ungeheuerlichkeit an den Tag. Erstmals seit meinem Einzug im Jahr 1995 bat ich um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, die mir im Oktober 2006, nach mehreren vergeblichen telefonischen Bemühungen darum, gewährt wurde. Nach sorgfältiger Durchsicht der Unterlagen und meiner Notizen schrieb ich am 30. Oktober 2006 an Herrn Frank K Am 10. November 2006, also einige Tage nach meinem Schreiben, stand zu meiner Überraschung plötzlich ein nagelneuer 1100-Liter-Container bei uns im Hof. Ich fotografierte diesen mit seiner aufgeklebten Identifizierungsplakette. Der Container verschwand nach drei oder vier Tagen ungenutzt. Das Auftauchen und Verschwinden dieses Containers, zeitnah zu meiner Reklamation, beschäftigte mich und ich konnte mich - bei aller gebotenen Zurückhaltung - des Verdachts nicht erwehren, dass dies mit meiner Entdeckung der über sechs Jahre fortgesetzten unberechtigten Abrechnung eines niemals vorhandenen Containers zu tun hatte. Mit Schreiben vom 05. Januar 2007 bat mich Herr Frank K Am 19. Februar 2007 bat ich Herrn Frank K |
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| Seite 19 von 19 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.05.2016 |
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| Mein Brief an die Staatsanwaltschaft vom 5. März 2007 hatte zur Folge, wie mir ein Staatsanwalt Namens Hödl im Juni 2007 telefonisch mitteilte, dass das Ermittlungsverfahren wegen des "verschwundenen" Containers eingestellt wurde, da nach meinem Schreiben ja offensichtlich gar kein Täter zu finden sei (dabei konnte er sich ein Lachen nicht verkneifen). Ob hier ein Vergehen nach "§ 145d StGB Vortäuschung einer Straftat" geandet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir wurden die ungerechtfertigt bezahlten Müllgebühren noch im März 2007 komplett für die Jahre 2000 bis einschließlich 2005 zurückgezahlt. Alle anderen Mieter erhielten meines Wissens nach nur für die Jahre 2002 bis 2005 die zu Unrecht bezahlten Müllgebühren zurück. Soweit zu diesem Krimi. Die Frage nach der Befähigung von Teilen der Verwaltung stellt sich auch bei der Beauftragung der Firma Jesse. Warum erhält dieses Unternehmen über Jahre hinweg immer wieder Aufträge von der Stadt? Womit wird dies gerechtfertigt? Gute Leistungen können es, soweit es dieses Anwesen betrifft, nicht sein. Von Mitarbeitern des Rathauses war mir zudem berichtet worden, dass das Unternehmen Jesse außer für das Anwesen Schulstraße/ Hirschanger noch für zahlreiche andere Objekte der Stadt seit Jahren Aufträge erhielte und dass auch von dort zahlreiche Beschwerden vorlägen. Diesen Informationen wollte ich nachgehen. In einem Schreiben an das Liegenschaftsamt bat ich unter Bezugnahme auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Starnberg, mir Liegenschaften der Stadt Starnberg zu nennen, für die das Unternehmen Jesse ebenfalls Aufträge erhält. Eine Auskunft wurde mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe verweigert. Hiermit stelle ich diesen Antrag erneut. Auch im Fall der seit acht Jahren immer wieder erteilten Aufträge an die Firma Jesse stelle ich eine Befähigung der hierfür verantwortlichen Verwaltung in Frage. |
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Zusammenfassung Das in dieser 3. Dienstaufsichtbeschwerde vorgelegte Fotomaterial mit seinen schriftlichen Erläuterungen belegt u.a. ein krasses Missverhältniss zwischen den geleisteten Zahlungen für den Hausmeister und der hierfür erhaltenen Leistungen. Die fortgesetzte Duldung dieses Missverhältnisses durch Teile der Verwaltung fügt uns Mietern Vermögensschäden zu. Bitte setzen Sie dieser unfairen Behandlung, die uns Mietern seit Langem widerfährt, ein Ende und wechseln diesen Hausmeister aus. Bitte erlösen Sie uns von unserem "Ansprechpartner" im Wohnungsamt Herrn Frank K Mit freundlichen Grüßen |
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| Andreas Chowanetz | |||||||||||||||||||
| PS | Stadträte und ehemalige Stadträte der Stadt Starnberg, die Mieter dieses Anwesens und Nachbarn erhalten über eine Internetseite Zugang zu dieser 3. Dienstaufsichtsbeschwerde. | ||||||||||||||||||