Starnberg, den 12.09.2017
Sehr geehrte Frau John,
Anfang Mai unterrichtete ich Sie als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses mit einem detaillierten Bericht überjahrelange fragwürdige Zahlungen aus der Stadtkasse von über 11000 (i.W. elftausend) an die Firma "Haus + Gartenservice M. J". Bis heute hörte ich hierzu nichts von Ihnen, obwohl ich bereits einmal nachhakte und die Kommunale Dienstaufsicht um Hilfe bat. Haben meine Informationen eine Reaktion des Haupt- und Finanzausschusses bewirkt und falls ja welche?
Beiliegend erhalten Sie zum 8. Mal einen Monats-Bericht über die Tätigkeit der von der Stadt Starnberg beauftragten Firma "Haus + Gartenservice M. J" in der im Eigentum der Stadt Starnberg stehenden Wohnanlage Hirschanger/Schulstraße in Starnberg im Monat August 2017, in der Hoffnung, hier doch noch eine Änderung der Verhältnisse zu erreichen.

Dieser Bericht, den Sie auf der beiliegenden CD als PDF-Dokument "170912 Bericht 08-2017.pdf" finden, zeigt, dass die Mieter nach wie vor übervorteilt werden.

Ich gehe davon aus, dass die Firma "Haus + Gartenservice M. J" für ihre Tätigkeit im August 2017 abermals eine pauschale Vergütung in Höhe von 626,69 € erhält. Teilt man diese Summe mit dem marktüblichen Stundenlohn eines Hausmeisters in Höhe von 35,70 €/Brutto, so ergibt sich unter Berücksichtigung von Fahrtkostenersatz 15 1/2 Stunden Hausmeisterarbeiten (Details im beiliegenden Monatsbericht).

Die Firma J arbeitete den gesamten Monat jedoch nur 5 1/4 Stunden (5 Stunden und 14 Minuten) in dieser Wohnanlage. Zieht man von den bezahlten 15 1/2 Stunden die hier in der Wohnanlage geleisteten 5 1/4 Stunden der Firma J ab, verbleiben 10 1/4 Stunden bezahlte, jedoch nicht geleistete Arbeitsstunden.

Die in dem Monats-Bericht August 2017 verwendeten Unterlagen sind nur ein kleiner Auszug aus einer breit angelegten Dokumentation, die Sie zum Zwecke einer umfassenderen Information bei mir einsehen können.

An dieser Stelle wiederhole ich der guten Ordnung halber, dass meine Zahlungen des Hausmeisters ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Chowanetz
Anlage: Monats-Bericht 08/2017 als PDF-Dokument auf CD

Der Bericht ist außerdem mit der dazu geführten Korrespondenz auf der unten eingeblendeten Internetseite eingestellt, die für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist.
http://www.starnberg-backstage.eu