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Der vollständige Bericht finden sich unter:
http://www.starnberg-backstage.eu
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HAUSMEISTERARBEITEN der Firma "Haus + Gartenservice M. J " 01/ 2017 |
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1.1. Arbeitsaufwand und seine marktübliche Vergütung |
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Im Januar arbeitete die Firma "Haus + Gartenservice M. J " in der Wohnanlage Hirschanger/Schulstraße in Starnberg 4 3/4 Stunden (i.W. vierdreiviertel). Sie kam 23 Mal zum Anwesen. 10 Anfahrten waren für den Winterdienst, für den knapp 3 3/4 Stunden aufgewendet wurden. 12 Anfahrten wurden für das Raus- und Reinbringen der Müll-Container benötigt, was insgesamt 50 Minuten dauerte. 1 Anfahrt galt Hausmeisterarbeit im Haus 9a mit 10 Minuten. Im vollständigen Bericht finden sich Einzelheiten dieser Tätigkeiten in einer Tabelle mit Tages- und Zeitangaben, sowie eine nachvollziehbare Berechnung einer hierfür angemessenen marktüblichen Bezahlung. |
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Wäre die aufgewendete Zeit marktüblich vergütet worden, beliefe sich die Rechnung der Firma J im Januar 2017 auf 231,68 €/Brutto. Hierin wären 139,44 €/Brutto marktübliche Vergütung der Arbeitszeit nach Aufwand und 92,24 €/Brutto marktüblicher Fahrtkostenersatz nach Aufwand enthalten. Detaillierte nachvollziehbare Aufdröselungen aller Zahlen und Berechnungen finden sich hier: http://www.starnberg-backstage.eu |
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Die marktüblichen Kosten nach dem von der Firma J im Januar 2017 geleisteten Aufwand von 4 3/4 Stunden würden 231,68 €/Brutto betragen. Die Stadt zahlt an die Firma Jesse im Januar 2017 pauschal 626,69 €/Brutto, also mehr als 2,7 Mal so viel (270%). |
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Rechnet man aus der von der Stadt Starnberg pauschal an die Firma J im Januar bezahlten 626,69 €/Brutto den 92,24 €/Brutto marktüblichen Fahrtkostenersatz für die 23 Einsätze heraus, verbleibt eine pauschale Vergütung der Arbeitszeit in Höhe von 534,45 €/Brutto. |
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Dividiert man die 534,45 €/Brutto pauschal bezahlte Arbeitszeit mit dem marktüblichen Lohn eines Hausmeisters von 35,70 €/Std./Brutto erhält man im Januar 2017 15 bezahlte Stunden. Zieht man von den bezahlten 15 Stunden die geleisteten 4 3/4 Stunden der Firma J ab, erhält man 10 1/4 Stunden bezahlte, jedoch nicht geleistete Arbeitsstunden. |
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Dividiert man nun die pauschale Vergütung der Arbeitszeit von 534,45 €/Brutto durch die aufgewendete Arbeitszeit der Firma J von 4 3/4 Stunden so errechnet sich ein Stundensatz von 112,50 €/Std./Brutto, den die Firma J hier im Januar 2017 anstatt der marktüblichen 35,70 €/Std./Brutto erhielt. 112,50 €/Std./Brutto für einen Hausmeister ist nicht marktgerecht. |
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| 2. |
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ARBEITSWEISE der Firma "Haus + Gartenservice M. J " 01/2017 |
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Da Arbeitszeiten ja nichts über die Arbeitsqualität aussagen, die die Firma J in dieser Wohnanlage im Januar 2017 ablieferte, folgen hierzu einige Beispiele: |
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Beginnen wir also mit Sonntag, den 08.01.2017. Der Schneepflug fuhr um 7:30 Uhr wie üblich ein paar Mal hin und her, es wurde hier und da ein bisschen geschippt und Salz gestreut und nach knapp 11 Minuten war´s das. Wie das Ergebnis dieser Bemühung aussah, zeigt untenstehendes Foto: |
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Abb. 1: Sonntag 08.01.2017 14:15 Uhr
Der Schneepflug schob den sowieso schon schlecht geräumten Bürgersteig zu (roter Pfeil). Im Vergleich hierzu der vom Nachbarn regelmäßig geräumte Gehweg (Blauer Pfeil). |
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Welche langanhaltenden Folgen diese schlampige Art des "Schneeräumens" hatte (großflächige, über die ganze Wohnanlage verteilte Vereisungen), zeigt der vollständige Bericht. |
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Der vom Schneepflug über den schlecht geräumten Bürgersteig geschobene Schnee wird hier langsam von Fußgängern plattgedrückt und wird sich aufgrund der langanhaltenden Kälte und dem Umstand, dass die Firma J all das durchgehend schleifen ließ, in 2 Wochen zu einer gefährlichen eisbedeckten Stelle entwickelt haben (siehe Abbildung 24 - Nummerierung vom vollständigen Bericht beibehalten - Dieses Eis verbleibt - nur langsam abgetreten - bis Anfang Februar unbehandelt. |
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Abb. 24 im vollständigen Bericht:
Montag 23.01.2017 10:47 Uhr
Vereister Gehweg vor dem Haus Hirschanger 7 |
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Abb. 10: Montag 09.01.2017 15:33 Uhr
Der Weg zu den Schuppen. |
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Abb. 11: Montag 23.01.2017 10:47
Der Weg zu den Schuppen 2 Wochen später |
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Die Bewohner des Hauses Hirschanger 9a müssen ihre Brennvorräte mehr oder weniger regelmäßig von den Schuppen holen. Der Weg dorthin wird nicht geräumt. Wiederholtes Bitten über Jahre hinweg (auch in der 3. Dienstaufsichtsbeschwerde vom letzten Jahr) führte hier zu keiner Änderung. Der viele Schnee vom Montag den 09.01.2017 verdichtete sich im Laufe der Zeit und hatte sich nach 2 Wochen zu eine fast durchgehenden holprigen Eisbahn entwickelt (siehe Abbildungen 10 und 11 oben und 20 mit 21 unten - Nummerierung vom vollständigen Bericht beibehalten). |
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Abb. 20 im vollständigen Bericht: Montag 23.01.2017 10:50 Uhr
Ungeräumte vereiste östliche Zufahrt vom Hirschanger. Auch hier großflächig unbehandeltes Eis |
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Abb. 21 im vollständigen Bericht: Montag 23.01.2017 10:46 Uhr
Ungeräumte vereiste westliche Zufahrt vom Hirschanger. Auch hier großflächig unbehandeltes Eis |
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| 3. |
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PFLICHTVERLETZUNGEN der Firma "Haus + Gartenservice M. J " 01/2017 |
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Es gibt ein Leistungsverzeichnis, dass dem Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Firma "Haus + Gartenservice M. J " nach Auskunft des Liegenschaftsamtes zugrunde liegt und die Tätigkeiten auflistet, zu deren Erledigung sich die Firma J verpflichtet hat. Am Rande sei erwähnt, dass bisher nur die Seiten 1, 2 und 4 mit den Ziffern 1 bis 7 und 11 vorliegen. Die Einsicht in die Seite 3 mit den Ziffern 8, 9 und 10 wurde bisher verweigert. Auf mehrere Nachfragen kam weder vom Wohnungsamt, noch vom Liegenschaftsamt und auch nicht von der 1. Bürgermeisterin Eva John hierzu eine Antwort. |
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Das Leistungsverzeichnis schreibt u.a. vor, dass Schneeräumen und Streuen dort zu erfolgen hat, wo im Winter eine gefahrloser Zugang (Zufahrt) gewährleistet sein muss. Wie der vollständige Bericht Januar 2017 - gestützt auf umfangreiches Beweismaterial - zeigt, verletzte die Firma J ihre diesbezüglichen Pflichten in diesem Monat über weite Strecken. |
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Der Bericht fasst nach detaillierten Erklärungen der angewandten Bewertungskriterien mit Verweisen auf vorgelegte durchnummerierte Fotos mit dazugehörenden Sachverhaltsschilderungen zusammen, dass die Firma "Haus + Gartenservice M. J " im Monat Januar 2017 an 15 in Frage kommenden Tagen 2 Mal ihrer Verpflichtung nachkam, durch Schneeräumen einen gefahrlosen Zugang (Zufahrt) zu gewährleisten (14%), 2 Mal genügte sie dieser Verpflichtung nur teilweise (14%) und 11 Mal kam sie ihrer Pflicht nicht nach (72%). |
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Ihrer Verpflichtung, dort zu streuen, wo ein gefahrloser Zugang gewährleistet sein muss, kam die Firma J an 12 in Frage kommenden Tagen nur 1 Mal ihrer Verpflichtung nach, durch Streuen von Sand, Split oder Auftausalz einen gefahrlosen Zugang zu den von ihr zu betreuenden Wege und Zufahrten zu gewährleisten (8%), 1 Mal kam sie ihrer Verpflichtung teilweise nach (8%). 10 Mal kam sie ihrer Pflicht nicht nach (84%). |
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Der Pflichtverletzungen waren noch mehr. Für diesen Januar 2017 soll es hiermit erst einmal genug sein |
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Starnberg, den 01.03.2017 |
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Andreas Chowanetz |
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Der vollständige Bericht finden sich unter:
http://www.starnberg-backstage.eu
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