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| Ein Beispiel, mit welcher Dreistigkeit Reklamationen von Mietern über die Hausmeisterarbeiten von der Hausverwaltung geleugnet und zurückgewiesen werden, lieferte der damalige Leiter des Wohnungs- und Liegenschaftsamts, Herr Ludwig B |
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RICHTIGSTELLUNGEN zur grob faktenwidrigen Stellungnahme der Starnberger Stadtverwaltung u.a. auf den detaillierten Monats-Bericht Januar 2017 über die abermals kaum zu überbietende liederliche Arbeitsweise der Firma "Haus + Gartenservice M. J |
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| Sehr geehrter Herr Chowanetz, | |||||||||||||||||||||||||||
| vielen Dank für Ihre Schreiben vom 01.03.17 und 18.03.17. Im Auftrag von Frau Erster Bürgermeisterin Eva John darf ich Ihre Anfrage beantworten. | Im Auftrag der Ersten Bürgermeisterin Eva John antwortet ausgerechnet das für die jahrelange Verlotterung der Wohnanlage verantwortliche Liegenschaftsamt! | ||||||||||||||||||||||||||
| Leider können Ihre Aufzeichnungen inhaltlich nicht überprüft werden. | Hier schreibt der damalige Leiter der Liegenschaftsverwaltung Ludwig B Selbstverständlich können die Vorwürfe, die hier erhoben werden, durchwegs belegt werden. Sowohl im Schreiben vom 01.03.2017 als auch im Schreiben vom 18.03.2017 wurde darauf hingewiesen, dass die in dem Monats-Berichten Januar 2017 und Februar 2017 verwendeten Unterlagen nur ein kleiner Auszug aus einer breit angelegten Dokumentation sind. Es wurde ausdrücklich in beiden Schreiben angeboten, diese Dokumentation zum Zwecke einer umfassenderen Information einsehen zu können. Von diesem Angebot wurde nicht Gebrauch gemacht. |
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| Es gab in dem von Ihnen dokumentierten Zeitraum keine Beschwerden von anderen Mietern oder Anliegern. Auch bei den Kontrollen vor Ort wurde keine Minderleistung festgestellt. | Die Skrupellosigkeit, mit der hier von Herrn B Wir stellen klar: Von einem Mieter der Wohnanlage wissen wir, dass er Herrn Frank K Dieser Mieter hat Herrn K Herr K |
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| Sofern es Probleme mit Hausmeisterleistungen insbesondere mit Winterdienstleistungen geben sollte, die Sie feststellen, würde ich Sie bitten diese möglichst zeitnah der Stadtverwaltung mitzuteilen, damit diese Ihr Anliegen überprüfen. | |||||||||||||||||||||||||||
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