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| . | Marktübliche Bezahlung mit Fahrtkostenersatz | . |
| Eine marktübliche Bezahlung eines Hausmeisters beläuft sich auf 30 €/Std und die eines Helfers auf 20 €/Std, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Steuer. Darüber hinaus sind entstehende Fahrtkosten zu erstatten. | ||
| Grundlage unserer Fahrtkosten-Berechnungen sind die Betriebskostenverordnung und umfangreiche Recherchen im Internet. Entscheidend für die Fahrtkosten des Hausmeisters ist die Bestimmung, dass zu den Hausmeisterkosten die Kilometerpauschalen gehören, die für die Fahrtkosten des Hausmeisters mit dem Pkw gezahlt werden. Die Pauschalen dürfen aber die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den dafür entstehenden zeitlichen Mehraufwand nicht überschreiten (http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/hausmeisterkosten/). | ||
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Wir berechnen den marktüblichen Fahrtkostenersatz wie folgt: |
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Die Firma "Haus + Gartenservice M. J |
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Ein Auto legt bei 30 km/Std. in 5 Minuten eine Strecke von 2,5 km zurück. Die zentral in Starnberg gelegen Wohnanlage ist demnach in dieser Zeit von nahezu jedem Punkt der Stadt aus erreichbar. Hieraus ergibt sich eine maximale Zeitberechnung der Fahrtzeit von eben diesen 5 Minuten. |
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Der Zeitaufwand von 5 Minuten werden mit dem für Hausmeister üblichen Stundensatz von 30 €/Stunde mit 2,50 € abgerechnet. |
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Hierzu kommt noch eine Fahrtpauschale von 0,35 €/km, die multipliziert mit den oben erklärten 2,5 Kilometern einen zusätzlichen Anspruch auf 0.87 € ergibt. |
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Der Fahrkostenersatz setzt sich demnach aus 2,50 € Zeitvergütung und 0,87 € Kilometerpauschale zusammen und beträgt 3,37 € pro Erscheinen in der Wohnanlage. |
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| Alle hier dokumentierten Tätigkeiten können von einer einzelnen Person erledigt werden. Das wird von der Firma J |
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