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| Regierung von Oberbayern |
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| Regierung von Oberbayern ● 80534 München |
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Herrn
Andreas Chowanetz
Hirschanger 7
82319 Starnberg |
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| Bearbeitet von |
Telefon/Fax |
Zimmer |
E-Mail |
Johannes S |
+49 89 2176- |
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Johannes.S @reg-ob.bayern.de |
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| Ihr Zeichen |
Ihre Nachricht vom |
Unser Geschäftszeichen |
München, |
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15.01/27.03.2019 |
12.1-1425-2/19-STA |
29.03.2019 |
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| Ihre Eingabe vom 15.01.2019 |
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| Sehr geehrter Herr Chowanetz, |
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| mit Schreiben vom 15.01.2019 haben Sie sich darüber beschwert, dass die Stadt mehrere Jahre Zahlungen für nicht erbrachte Hausmeisterarbeiten in einer städtischen Liegenschaft geleistet habe und das Landratsamt Starnberg rechtsaufsichtlich nicht eingeschritten sei. |
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| Nach Einholung einer Stellungnahme des Landratsamtes teilen wir Folgendes mit: |
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| Nach Auffassung des Landratsamtes bezieht sich der Vertrag vom 12.12.2001, der einen Pauschalpreis für die Leistungserbringung festlegt, auf die Wohnanlage als Ganzes, so dass eine Teilkündigung des Vertrages aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen wäre. Wir teilen diese Auffassung des Landratsamts. |
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| Im Falle der Kündigung des Gesamtvertrages wäre eine neue Ausschreibung notwendig gewesen. Schon gar nicht konnte der Vertrag im Anschluss an eine Kündigung einseitig angepasst werden, sondern nur durch Einigung mit der anderen Vertragspartei. |
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| Aus unserer Sicht sind bei einer Reduzierung der Wohnanlagefläche um ca. 20% auch die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung nach§ 313 BGB wegen schwerwiegend veränderter Umstände nicht gegeben sind, zumal sich die Hausmeistertätigkeiten zu einem wesentlichen Teil auf die Gemeinschaftsanlagen beziehen. |
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Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass diese zivilrechtliehen Fragen von der Kommunalaufsicht nicht rechtsverbindlich entschieden werden können; im Streitfall müsste vielmehr ein Zivilgericht entscheiden. |
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Bei der Neuausschreibung im Jahr 2017 erhielt die Stadt laut eigenen Angaben ein Angebot, das nahezu den doppelten Kosten entsprochen hätte. Ob eine frühere Neuausschreibung günstigere Konditionen erbracht hätte, ist im Nachhinein nicht mehr feststellbar. |
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Wie uns das Landratsamt mitgeteilt hat, prüft die Stadt nach deren Angaben, auf längere Sicht die Anlage durch städtische Bedienstete betreuen zu lassen. Wirtschaftlich sinnvollere Handlungsalternativen sind aus Sicht des Landratsamtes derzeit nicht ersichtlich, weshalb das Vorgehen der Stadt haushaltsrechtlich nicht zu beanstanden sei. |
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Angesichts dieses Sachverhalts hält das Landratsamt ein rechtsaufsichtliches Einschreiten für nicht angezeigt. Es besteht kein Anlass, diese Bewertung und Entscheidung des Landratsamtsaufsichtlich zu beanstanden. |
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Das Landratsamt Starnberg erhält eine Kopie dieses Schreibens. |
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Mit freundlichen Grüßen |
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Johannes S |
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Ltd. Regierungsdirektor |
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