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Unkraut jäten aus gemeinschaftlichen Beeten/ Hecken ohne Abdeckung mit Rindenmulch erfolgt Abrechnung nach demjeweils gültigen Stundensatz. |
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Unkraut zwischen den Platten auf Geh- und Fahrwegen wird mechanisch entfernt. |
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Rasenmähen und anfallendes Schnittgut entfernen. Das Abfahren zur Kompostieranlage oder zum Recyclinghof wird gesondert abgerechnet. |
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Gemeinschaftliche Hecken und Büsche nach Bedarf schneiden. |
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Anfallendes Laub zusammenrechen und beseitigen. Das Abfahren zur Kompostieranlage wird gesondert abgerechnet. |
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Papier und Unkraut von der gesamten Außenanlage entfernen und auf gepflegten Gesamteindruck achten; (Gemeinschaftseigentum ) |
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Vor Frosteinbruch alle Wasser- Außenhähne mit Zuleitungen entfernen und absperren soweit im Gemeinschaftseigentum und zugänglich. |
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| 5. |
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Kehrdienst
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Gemeinschaftliche Gehwege, Hofflächen, Hauszugänge, Zufahrten, Durchfahrten und offene und geschlossene Verbindungswege sauber halten. |
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Papier und Abfallkörbe entlehren.
(Anm. Red. In der Wohnanlage kein Abfallkörbe vorhanden) |
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Kontrolle und Reinigung der Gullys und Ablaufrinnen. |
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| 6. |
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Winterdienst
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Schneeräumen und Streuen dort, wo auch im Winter ein gefahrloser Zugang (Zufahrt) gewährleistet sein muss. |
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Auf Wegen und Flächen, deren Benutzung im Winter nicht erforderlich ist, kein Winterdienst. Bei Bedarf mit Sand/ Splitt oder Auftausalz . |
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Auf öffentlichen Flächen und Wegen erfolgt der Winterdienst nach den jeweiligen Gemeindebestimmungen. |
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Die Kosten für anfallendes Streumaterial werden über die Monatsabrechnung abgerechnet. |
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| 7. |
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Sonstiges
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Ausführungen von Notdienstarbeiten: dies erfolgt bei technischen Störungen (z.B. an Heizungen, Elektro, Sanitär), soweit dies im Rahmen der sachlichen zeitlichen und personellen Möglichkeiten des Hausmeisters machbar ist. |
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Der Materialaufwand wird in Rechnung gestellt. |