![]() |
||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
|
AZ: 2 C 1235/19
|
||||||||||||||||
|
Andreas Chowanetz
|
||||||||||||||||
| gegen | ||||||||||||||||
|
Stadt Starnberg
|
||||||||||||||||
|
ANTRAG AUF FRISTVERLÄNGERUNG
|
||||||||||||||||
| Hiermit beantrage ich die Frist zur Erwiderung auf den gegnerischen Schriftsatz vom 23.12.2019 um 3 Wochen vom 07.01.2020 bis zum 28.01.2020 zu verlängern. | ||||||||||||||||
| Begründung: | ||||||||||||||||
| Am Donnerstag, den 28.11.2019 reichte ich beim Amtsgericht Starnberg die Klage persönlich ein. Der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg, erlassen durch den Amtsrichter Florian Schöfberger vom Freitag, den 29.11.2019, wurde mir am Dienstag, den 03.12.2019 zugestellt. Der beklagten Partei wurde in diesem Beschluss eine 2-wöchige Schriftsatzfrist zur Erwiderung ab Zustellung mit dem Hinweis vorgegeben, dass, sofern sie sich zu der Klage nicht äußern würde, bereits nach Ablauf dieser Frist durch Endurteil entschieden werden würde. | ||||||||||||||||
| Der Beschluss bestimmte im Falle von Einwendungen gegen die Klage eine Schriftsatzfrist bis Dienstag, den 07.01.2020. Schriftsätze, die bis dahin bei Gericht eingehen würden, so führte das Gericht weiter aus, werden bei der Entscheidung berücksichtigt, später eingehende nicht. | ||||||||||||||||
| Bis zum Erhalt der Klageerwiderung hörte ich vom Gericht nichts mehr. Die 19-seitige Klageerwiderung mit acht Anlagen trägt das Datum vom Montag, den 23.12.2019 und den Eingangsstempel des Amtsgerichts Starnberg mit gleichem Datum. Sie wurde mir am Dienstag, den 31.12.2019 zugestellt. Somit verbleiben bis zur erlassenen Schriftsatzfrist am Dienstag, den 07.01.2020, sieben Tage. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings der Umstand, dass von diesen sieben Tagen der 01.01.2020 und 06.01.2020 jeweils ein Feiertag und der 04. und 05.01.2020 Wochenende ist. Somit stehen mir zur Stellungnahme zur Klageerwiderung drei Werktage zur Verfügung. Es ist mir schwer möglich, in der Zeit bis Dienstag, den 07.01.2020 angemessen und mit der gebotenen Sorgfalt den an zahlreichen Stellen belegbar faktenwidrigen Vortrag der Beklagten zu beantworten. | ||||||||||||||||
| Seite 2 von 02 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2020 |
||||||||||||||||
| Diese Schwierigkeiten verstärken sich durch diverse Umstände, die ich in gebotener Kürze darzustellen versuche: | ||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
| Aufgrund der vorgetragenen Gründe bitte ich das Gericht, meinem Antrag auf Fristverlängerung stattzugeben. | ||||||||||||||||
| Andreas Chowanetz | ||||||||||||||||