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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit Schriftsatz vom 21.01.2020 beantragte ich in einem Rechtsstreit (Az.: 2 C 1235/19) die Prüfung durch dieses Gericht oder anderer etwaiger hierfür zuständiger staatlicher Stellen, ob sich die Beklagte mit der Vorlage der gefälschten Beweise B1 bis B8 des versuchten Prozessbetrugs schuldig gemacht hat.
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| Den Antrag begründete ich wie folgt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| „Mit der Vorlage der „Stundenaufstellungen“ der Firma J |
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| Das Gericht wurde von mir gebeten, mir diesen Antrag zu bescheiden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nach mir vorliegenden Informationen ist es möglich, einen solchen Antrag entweder bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder eben bei Gericht stellen zu können. Da sämtliche Unterlagen beim Amtsgericht Starnberg vorliegen und der den Prozess leitende Amtsrichter Florian Schöfberger bereits alle Umstände kannte, lag es für mich nahe, den Antrag hier zu stellen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In meinem Schriftsatz vom 02.03.2020 in gleicher Sache bezog ich mich ausdrücklich noch einmal auf diesen Antrag, der bis zu diesem Zeitpunkt immer noch unbeantwortet geblieben war. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachdem ich bis Ende April (also nach knapp einem viertel Jahr) immer noch keinerlei Reaktionen auf meinen Antrag erhalten hatte, wandte ich mich mit Schreiben vom 29.04.2020 erneut an Herrn Schöfberger. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erst jetzt reagierte der Richter, unter dessen Augen und in dessen Verantwortungsbereich nachgewiesene Betrugsmanöver u.a. durch die Vorlage gefälschter Beweise stattfanden, mit Schreiben vom 29.04.2020. Darin erklärt er sich als nicht zuständig und verwies mich an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aus den oben ausgeführten Gründen halte ich es nach wie vor für sinnvoll, mich mit meinen Antrag an dieses Gericht zu wenden und versuche es mit dieser Eingabe über die Verwaltung noch einmal. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seite 2 von 06 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.06.2020 |
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| Um Ihnen einen raschen Überblick über die Gründe dieses Antrags zu ermöglichen, fasse ich sie hier in gebotener Kürze zusammen und verweise im Übrigen auf die Unterlagen aus dem Rechtsstreit: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ein Blick zurück: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachdem die zuständige Liegenschaftsverwaltung der Stadt Starnberg auf Beschwerden von Mietern der im Eigentum der Stadt Starnberg stehenden Wohnanlage über die Hausmeisterfirma „Haus + Gartenservice J |
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| Die minutengenauen Stundenaufstellungen waren durch den Einsatz von Videoaufnahmen möglich. Diese wurden ab Dezember 2016 u.a. mit einem Zeitraffer-Rekorder unter Einblendung des Datums und der jeweiligen Aufnahmezeit angefertigt. Für das Jahr 2017 existieren Zeitrafferaufnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember mit einer tägliche Aufnahmezeit (je nach Jahreszeit) zwischen 4 und 22 Uhr. Diese Videos gestatteten die Erstellung der Monatsberichte mit präzisen Tätigkeitsberichten und der aufgewendeten Zeit der Hausmeisterfirma. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich am Anfang meines Schriftsatzes vom 21.01.2020. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Stundenaufstellungen zeigen erstmals exakt das Missverhältnis der lächerlich geringen Arbeitszeit von durchschnittlich 4 Stunden/ Monat zur pauschalen Bezahlung in Höhe von 626,69 €, sowie Vernachlässigungen von Aufgaben. Ein präziser Vergleich mit einer marktüblichen Bezahlung von Hausmeisterfirmen war nun möglich und belegen meiner Meinung nach die regelmäßigen Übervorteilungen der Mieter dieser Wohnanlage. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Reaktion der Stadt bestand nun jedoch nicht etwa darin, ihre anhaltende Parteinahme zugunsten der Firma J |
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| Unterschiedliche Dokumentationen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die von mir in den Monatsberichten 2017 vorgelegten Stundenaufstellungen unterscheiden sich eklatant von denen der Firma Jesse, die zu einem nicht unerheblichen Teil schlicht frei erfunden sind. Die Stadt Starnberg unternahm keinerlei Versuche, die offensichtlichen Diskrepanzen der beiden ihr nun vorliegenden Dokumentationen abzuklären. Dies wäre ein Leichtes gewesen, hatte ich der Stadt doch nachweislich regelmäßig angeboten, meine umfangreiche Dokumentation komplett einzusehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Stadt Starnberg zeigte keinerlei Interesse, die Stundenerfassungsbögen der Firma J |
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| Nach einem Abgleich der Videos mit den von der Firma Jesse angefertigten „Stundenaufstellungen“ erwiesen sich diese in weiten Teilen als groteske Aufblähungen. Weder ein Großteil der darin ver- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seite 3 von 06 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.06.2020 |
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| merkten Arbeitszeiten noch zahlreiche Behauptungen zu angeblich erbrachten Arbeiten decken sich mit der Realität. Dies war dem Hersteller dieser Fälschungen, dem Geschäftsführer der Hausmeisterfirma „Haus + Gartenservice J |
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| Fälschungen zu Arbeitszeiten: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Gericht wurde von mir im Schriftsatz vom 21.01.2020 auf diese Fälschungen hingewiesen. Auf Seite 16 fasste ich mit einer Tabelle einige dem Gericht vorgelegten Beweise zusammen. Diese Tabelle (siehe unten) zeigt die Beweise K37 bis K54 - die Video-Szenen im Format MP4 beinhalten - im Abgleich mit den Zeitangaben aus den „Stundenaufstellungen“ der Firma J |
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| Diese 18 Szenen wurden ausgewählt, da sie sich alle sowohl in den von mir erstellten Monatsberichten (dem Gericht als K8 vorgelegt), als auch in den durch die Stadt dem Gericht als Beweis B1 bis B8 vorgelegten „Stundenaufstellungen“ der Firma J |
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| Täuschungsversuche zur angeblich erbrachten Arbeitszeiten ziehen sich durch nahezu die gesamten „Stundenaufstellungen“ der Firma J |
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| Seite 4 von 06 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.06.2020 |
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| Fälschungen zum Arbeitsumfang | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Szene in letzter Zeile der Tabelle beispielsweise, welche als Beweis K54 dem Gericht vorgelegt worden war, zeigt Folgendes: Die Firma J |
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| Dieser Sachverhalt ist einfach und durch die Videoaufnahme leicht verständlich. Das Gericht wurde von mir im Schriftsatz vom 21.01.2020 auf Seite 17 darauf hingewiesen, wie die Beklagte hierzu das Gericht versuchte zu täuschen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die 2-minütigen Arbeit des Hereinholens von Müllbehältern am 21.09.2017 wurde in dem von der Stadt als Beweis B7 vorgelegten Stundenerfassungsbogen der Firma J |
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| Die Firma J |
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| Dieses Beispiel eines Fälschungsnachweises auch im Bereich des Arbeitsumfangs ist kein Einzelfall. Täuschungsversuche dieser Art ziehen sich gleichfalls - wie schon bei den fantasierten Arbeitszeiten - durch nahezu die gesamten „Stundenaufstellungen“ der Firma J |
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| Nutzung der Fälschungen durch die Stadt Starnberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Beklagte legte diese auf ihre Veranlassung hin erstellten Unterlagen, deren Prüfung sie offensichtlicht unterlassen hatte, nicht nur ohne Skrupel dem Gericht als Beweise vor, sondern versuchte sie darüber hinaus in der Klageerwiderung vom 23.12.2019 dahingehend zu nutzen, zusätzliche Irrtümer zu erregen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| So verstieg sie sich darin zu der Behauptung, die Zeitangaben der Firma J |
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| In dieser Art fuhr die Beklagte fort und konstruierte beispielsweise damit eine angebliche durchschnittliche monatliche Arbeitszeit der Firma J |
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| War das Anfertigen der Fotos und Videos zulässig? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die zuständige Liegenschaftsverwaltung der Stadt Starnberg hat die ihr jahrelang immer wieder angezeigten nachlässigen Arbeiten der Hausmeisterfirma J |
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| Seite 5 von 06 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.06.2020 |
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| ich weiter oben bereits angemerkt habe. Auch mit diesem Verhalten veranlasste sie den zunehmenden Umfang meiner Beweisbemühungen. Diese führten im Laufe der Zeit neben regelmäßig angefertigten Notizen zu einer zunehmend umfangreicheren Fotodokumentation. Erst nachdem wiederholt selbst detaillierte Berichte über die Missstände, wie etwa die Dienstaufsichtsbeschwerde aus dem Jahr 2016 (K77), erst ignoriert und dann verharmlost und dann in wesentlichen Teilen in Abrede gestellt worden waren, reichte es mir und ich setzte die Zeitraffer-Video-Technik zur Beweissicherung ein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dabei achtete ich bei der Auswahl der Hardeware und der Programmierung der Geräte darauf, die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gewissenhaft zu berücksichtigen. Durch diese Aufnahmespezifikationen ist u.a. gewährleistet, dass keine personenbeziehbare Bilder anfallen (können). Personen können weder am Gesicht, noch an ihren Bewegungen identifiziert werden. Die dabei entstehenden Videoaufnahmen sind reine Übersichtsaufnahmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nicht nur mehrere unabhängige Juristen bestätigten mir diesen Sachverhalt in einer vorangegangenen rechtlichen Prüfung, sondern auch die Starnberger Polizei, die die gesamte zum Einsatz gekommene Apparatur in Augenschein genommen und mir ausdrücklich bestätigt hatte, dass die zur Beweissicherung zweckgebundenen Aufnahmen in der vorhandenen Form nicht zu beanstanden seien (AZ: BY 1219-002687-19/6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zurückhaltender Umgang mit den Videoaufnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mit den angefertigten Videoaufnahmen war ich sehr zurückhaltend umgegangen. Sie dienen ausschließlich dazu, die Arbeiten der Hausmeisterfirma und damit in Zusammenhang stehende Ereignisse zu dokumentieren. Die Bewohner des Anwesens wussten zwar von Anfang an der Videoaufzeichnungen, ebenso der Inhaber der Hausmeisterfirma J |
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| Erstmals im Bericht zum Winterdienst 2018-19, der nicht streitgegenständlich war, zeigte ich im Frühjahr 2019 einige aus den Videos geschnittene Standbilder. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auch die Vergangenheit riet zu Videoaufnahmen als Beweissicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Anfertigung von Videoaufnahmen zur Beweissicherung gründete nicht nur in dem andauernden Bestreiten der aufgezeigten Missstände, sondern auch in verschiedenen fragwürdigen Handlungen einiger Mitarbeiter der Stadt im Vorfeld dieser Auseinandersetzung, die den Glauben an deren Integrität nicht förderten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu nennen ist hier der sogenannte „Müll-Container-Krimi“ mit der kriminell anmutenden jahrelangen Verrechnung eines nicht existierenden Müllcontainers durch das Wohnungsamt an die Mieter mit einer Schadensumme von über 18.000 € und die inszenierten Vernebelungsversuche nach der Aufdeckung (nachzulesen unter: www.starnberg-backstage.eu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu nennen sind auch die jahrelangen leistungslosen Zahlungen an eben die Hausmeisterfirma, die auch hier wieder im Mittelpunkt des Geschehens steht und das sehenswerte Verhalten der zuständigen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seite 6 von 06 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 04.06.2020 |
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| „Aufsichtsorgane“ nach deren Aufdeckung. Die Stadtkasse wurde dabei um über 14.000 € geschädigt (nachzulesen ebenfalls unter: www.starnberg-backstage.eu). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Und auch das dreiste Abstreiten des im Januar-Bericht 2017 in allen Einzelheiten dokumentierten liederlichen Winterdienstes dieser Hausmeisterfirma (dem Gericht als K34 vorgelegt) zeigte Chowanetz, dass er alleine mit bebilderten Berichten über die andauernden Missstände - und seien sie auch noch so detailliert - bei dieser Stadtverwaltung kaum eine dauerhafte Verbesserung erreichen kann. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diese verfestigte Verweigerungshaltung bewog die Beklagte schließlich gar, das Anfertigen von Stundenerfassungen durch die Firma J |
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| Das Verhalten der Stadt ohne Videobeweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Filme waren anfänglich nur zur Anfertigung der präzisen Monatsberichte ausgewertet worden, ohne die bewegten Bilder direkt zu zeigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Klage vor dem Amtsgericht Starnberg enthielt keine Video-Beweise. Nicht Zweifel an deren Legitimität bewegten mich zu dieser Zurückhaltung, sondern mein Interesse, wie sich die Stadt ohne die Vorlage dieser Dokumente vor Gericht verhalten würde? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Stadt beantwortete diese für mich äußerst spannende Frage in der Klageerwiderung u.a. auf Seite 11 mit folgenden Ausführungen: Ich könne gar nicht wissen, wann der Hausmeister tatsächlich im Anwesen gearbeitet hat. Es mag sein, so führte die Beklagte aus, dass ich Zeiten aufgeschrieben habe, zu denen ich den Hausmeister oder seine Mitarbeiter gesehen habe. Dies würde aber natürlich nicht bedeuten, dass der Hausmeister oder seine Mitarbeiter nicht auch dann im Anwesen gearbeitet hätten, als ich dies nicht gesehen habe. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Basierend auf dieser unzutreffenden Annahme, dass ich nicht äußerst umfänglich wisse, wann die Firma J |
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| Genau diese Beweise legte ich mit Schriftsatz vom 21.01.2020 als Antwort auf die Klageerwiderung vor - und zwar u.a. mit einer Auswahl von 29 Videoszenen. Allein mit bebilderten Berichten wären diese Beweisführung nicht möglich gewesen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Anfertigung dieser nicht zu ersetzenden Beweismittel als unstatthaft zu bewerten, ist meiner Beurteilung nach nichts Anderes, als ein neuer Versuch, unrechtes Handeln der Stadt verstecken zu wollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mit freundlichen Grüßen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Andreas Chowanetz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||